Der Bund passt per Januar 2027 die Renten der obligatorischen zweiten Säule an die aktuelle Preisentwicklung an, um die Kaufkraft der Hinterlassenen- und Invalidenrenten zu erhalten.
Auf den 1. Januar 2027 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.
