Der Bundesrat passt die Verordnung zur Mindestbesteuerung für Grossunternehmen an. Damit folgt er parlamentarischen Vorgaben, eine administrative OECD-Leitlinie mit einem Jahr Verzögerung umzusetzen.

An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen angepasst. Er setzt damit zwei gleichlautende parlamentarische Motionen um. Diese verlangen, eine administrative Leitlinie der OECD ein Jahr später als international vorgesehen anzuwenden.

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